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Letzthin habe ich doch von der Altherrenrunde der Symphoniker berichtet, die letzten Tage hat mich ein ähnliches Thema begleitet. Darf ein Engel schwanger sein? Der Intendant des Carinthischen Sommers findet nicht. Und beschliesst daher dass sein unterschriebener Vertrag mit der Sporanistin die den Engel singen sollte null und nichtig ist. Obwohl von Schwangerschaften als Ausschlussgrund nichts im Vertrag steht. Mit einer Macho-Attitüde aus dem vorletzten Jahrhundert erklärt der gute Mann, dass man einer Schwangeren im 6. Monat nicht zumuten kann Stiegen im Bühnenbild zu erklimmen. Danke, für so viel Besorgnis. Dass die Sängerin daher um ihr Honorar umfallen soll, ist ihm offenbar egal. Dass die Künstlerin an die Öffentlichkeit geht und sich nicht versteckt finde ich toll und wichtig. Solche krassen Fälle von Diskriminierung (wie auch die Gleichbehandlungsanwältin findet), gibts leider öfter und viel zu oft kommen die Arbeitgeber ungeschoren davon.
Die Hintergründe sind nachzulesen in Standard , Presse. und Kleinen Zeitung.
15.07.07 | 22:54  add comment
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